Wir sagen ein herzliches DANKESCHÖN für all die Unterstützung,
die wir in diesem Jahr erfahren haben.
Für das Interesse, das Nachfragen, das Nachlesen, das Abstimmen, das Mitdenken, den Mut,
das Nicht-Gleichgültig-Sein, die Ideen und das Engagement.
Ein neues Beispiel dafür, wie rücksichtslos in Charlottenburg-Wilmersdorf mit Grün umgegangen wird, verdanken wir einer aktuellen Kleinen Anfrage des BVV-Piraten Siegfried Schlosser.
Der Verordnete wollte wissen, wie viel denn für Anpflanzung und Pflege neuer Bäume im Bezirk bereits an Spenden eingesammelt werden konnte.
Schließlich weiß man ja, dass in den Jahren 2010 bis 2013 allein im Bezirk 640 weniger Straßenbäume nachgepflanzt als abgeholzt wurden (Anfrage 17/14484, Abgeordnetenhaus). Und weil das Geld knapp ist, sollten halt Spender übernehmen.
Jetzt beantwortete Stadtrat Marc Schulte gerade die Anfrage, sagte, dass in den Jahren 2011 bis 2014 bislang 12.246,16 Euro an Spenden zusammen gekommen sind. Das wären umgerechnet rund 10 neue Bäume, denn Anpflanzung und Pflege in den ersten 3 Jahren kostet jeweils etwa 1200 Euro. Wären – denn Siegfried Schlosser wollte auch noch wissen, welche Kosten denn dem Bezirksamt durch diese Spendenmöglichkeit entstanden sind.
Die Antwort des Stadtrates lässt mal wieder aufhorchen: „Einmalig fielen 2011 insgesamt 4694,43 Euro für die Beschaffung an.“
Aha, das dürfte ja wohl Berlins teuerste Spendendose sein, die von den eingesammelten 10 Bäumen gleich fast 4 wieder verschluckt, bevor sie überhaupt gepflanzt werden konnten. Wundert´s noch??
Und bei einem Verwaltungsanteil von derzeit scheinbar 38,33 Prozent hätte der „Spenden-TÜV“ dieser Sammel-Aktion von Marc Schulte wohl auch kein Empfehlungs-Siegel verpasst.
Holger Jost
Der Text des heutigen Türchens entstammt dieser aktuellen schriftlichen Anfrage aus dem Abgeordnetenhaus von Antje Kapek und Turgut Altug (Grüne) zu Oeynhausen. Das umfassende, in den Antworten dokumentierte Nichtwissen ist verwunderlich:
Sicherlich liest die Senatsverwaltung nicht unbedingt unser Tagebuch, da war ein Auszug aus dem Kaufvertrag zwischen Groth und Lorac inkl. der Bedingungen am 11.11.2014 abgedruckt. Aber unserem neuen Regierenden Bürgermeister haben wir im Oktober während der Bürgersprechstunde bereits von den 40 Millionen berichtet, wir haben auch angeboten, ihm Dokumente zukommen zu lassen. Darüber hinaus bekommt der Gutachterausschuss jeden Kaufvertrag übermittelt und der sitzt in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt. Es wäre nicht das erste Mal, dass der Gutachterausschuss zu Oeynhausen konsultiert wird.
Aus der Kleinen Anfrage 0385/4 wissen wir, dass auch dem Bezirk der Kaufvertrag vorlag:
Frage 9: "Wurde dem Fachbereich Vermessung auch der Kaufvertrag Lorac-Groth vom 21.12.2012 zur Verfügung gestellt?"
Antwort. "Der Kaufvertrag zwischen Lorac und der Groth-Gruppe wurde dem Fachbereich Vermessung von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses zur Verfügung gestellt. Nach Auswertung wurde dieser Vertrag ordnungsgemäß vernichtet."
Dieses Zitat steht seit mindestens 2 Jahren als Text hier auf der Seite der Grünen Fraktion in Charlottenburg-Wilmersdorf.
Stadtrat Schulte hält eine Wohnungsbaupotentialstudie in unserem Bezirk für nicht erforderlich. In der Oktober-BVV gab es folgende Einwohnerfrage (Frage
8):
"Gehört Charlottenburg-Wilmersdorf zu den 10 Bezirken, die ein Wohnflächenentwicklungskonzept entwickelt haben und ist dieses Konzept öffentlich zugänglich?"
Die Antwort dazu:
Wegen des Innenstadtcharakters von Charlottenburg-Wilmersdorf spielt sich der Wohnungsbau innerhalb des vorhandenen Siedlungskörpers ab und muss aufgrund der hohen Baunachfrage im Bezirk auch nicht gesondert aktiviert werden, daher ist ein derartiges Konzept entbehrlich."
Herr Gusy von den Grünen bekommt am 15.12.2014 die gleiche Antwort auf eine Kleine Anfrage (DS 0389/4).
Künftig soll bereits ab 200 Wohneinheiten ein Gesamtinteresse Berlins gegeben sein. Was das in der Praxis bedeutet, haben wir gerade am Beispiel der Bukower Felder erleben dürfen: der Senat kann solche Verfahren an sich ziehen, wenn z.B. Bürger unliebsame Bürgerbegehren starten.
Pressemitteilung des Senats:
"SENAT BRINGT MASSNAHMEN ZUR FÖRDERUNG VON INVESTITIONEN UND EINER NACHHALTIGEN STADTENTWICKLUNG AUF DEN WEG
Aus der Sitzung des Senats am 16. Dezember 2014:
Der Senat will das Aufstellungsverfahren für Bebauungspläne beschleunigen. Er hat dazu heute auf Vorlage von Stadtentwicklungs- und Umweltsenator Andreas Geisel den Entwurf des Vierten Gesetzes zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Baugesetzbuch (AGBauGB) zur Kenntnis genommen. Die Vorlage wird nun dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme unterbreitet.
Senator Geisel: „Berlin braucht neue Wohnungen und langfristige Perspektiven – für die Menschen, die hier bereits leben, aber auch für all jene, die in den nächsten Jahren noch in unsere Stadt kommen. Berlin hat den großen Standortvorteil, dass es noch ausreichend Flächen gibt, um Wohnungen zu bauen. Unsere Aufgabe ist es, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, das bezahlbarer Wohnraum möglichst schnell und ohne bürokratische Umwege entsteht.“
Das Anzeigeverfahren bezirklicher Bebauungspläne bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt soll künftig zeitlich vor der Beschlussfassung der Bezirksverordnetenversammlung über den Entwurf des Bebauungsplans erfolgen. Diese gesetzliche Änderung der Rechtsprüfung ist auch eindringlicher Wunsch der Berliner Bezirke. Mit der Gesetzesänderung stimmt die Bezirksverordnetenversammlung dann immer einem Bebauungsplan zu, der beanstandungsfrei ist, weil die sich aus dem Anzeigeverfahren ergebenden Beanstandungen vorher ausgeräumt sind.
Zur Stärkung der Eigenverantwortlichkeit der Berliner Bezirke soll nur noch bei Bebauungsplänen, die von gesamtstädtischer Bedeutung sind, eine Rechtsprüfung durch die zuständige Senatsverwaltung vorgenommen werden.
Die Versorgung der Bevölkerung mit ausreichendem Wohnraum ist ein herausragender Bestandteil der Regierungspolitik. Mit der Festlegung von 200 Wohneinheiten, statt wie bisher 500 Wohneinheiten, als dringendes Gesamtinteresse Berlins bei Bebauungsplänen, soll dies gesetzgeberisch dokumentiert werden. Zudem sollen Wohnungsbauvorhaben von dringendem Gesamtinteresse sein, bei denen verbindliche Strategien zur Baulandentwicklung und insbesondere zur Beteiligung Dritter an den Folgekosten der Bauleitplanung umgesetzt werden.
Der Gesetzentwurf zur Änderung des AGBauGB sieht darüber hinaus vornehmlich Maßnahmen zur Beschleunigung verschiedener verwaltungsinterner Verfahren sowie Anpassungen an das veränderte Bundesrecht vor. So soll beispielsweise die Frist für die Geltendmachung von landesrechtlichen Verfahrens- und Formmängeln an das Bundesrecht (ein Jahr) angeglichen werden, damit eine einheitliche Fristenlösung gilt.
Rückfragen: Sprecherin der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Telefon: (030) 90139-4043"
... Monika Thiemen hat einen eigenen Kleingarten in einer Nachbarkolonie. In den vergangenen über 2 Jahren hat sie sich zu dem Konflikt um Oeynhausen nicht geäußert.
Gestern tagte der Nichtständige Ausschuss Oeynhausen. Es sollte das letzte Mal sein, bevor der Ausschuss seinen Bericht inkl. Beschlussempfehlung an die BVV gibt. Der Ausschuss wurde gebildet, nachdem bekannt wurde, dass die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen wegen Aktenunterdrückung und Prozessbetrug aufgenommen hatte. In dem zu Grunde liegenden Gerichtsverfahren vor dem Verwaltungsgericht ging es um den Zusatztext des Bürgerbegehrens "Risiko bis zu 25 Mio". Die Ermittlungen sind mittlerweile eingestellt. Mündliche Befragungen im Bezirk gab es nicht, Akten vor Ort wurden nicht eingesehen, die laufende Ausschussarbeit interessierte nicht. Es wurden lediglich schriftliche Stellungnahmen eingeholt, Nachfragen gab es keine.
Im Ausschuss gestern wurde deutlich, dass es voraussichtlich ein Minderheitenvotum geben wird, weil man sich nicht auf ein gemeinsames Urteil einigen kann. Der Bericht wird nun fertiggestellt (Mehrheits- und Minderheitenmeinung) und dann in der nächsten Sitzung im Januar dem Ausschuss zur Abstimmung vorgelegt und anschließend in die Januar-BVV eingebracht.
Der Ausschuss hat in mittlerweile 12 Sitzungen festgestellt, dass die beiden Vermerke (die ein Risiko von nur maximal 1 Mio als Ergebnis einer Rücksprache mit dem Gutachter Finkelnburg festhielten und von Dezember 2011 und Februar 2012 datieren) tatsächlich dem Gericht nicht vorgelegt wurden. Darüber hinaus wurde eine gesamte Akte, die Gutachtenakte, die Teil der B-Planakte sein soll, nicht vorgelegt.
Am Ende der gestrigen Sitzung fragte ein Besucher den Ausschuss, ob man sich den genauen Wortlaut der Aktenanforderung durch das Gericht angesehen hätte. Antwort: die Aktenanforderung sei nicht im Ausschuss besprochen oder erörtert worden, das sei kein Thema gewesen. Jede Fraktion hätte Akteneinsicht genommen, der genaue Wortlaut war dabei.
Zum Wortlaut der Aktenanforderung gibt es 4 unterschiedliche Aussagen:
a) Das Gericht hätte gebeten, die Planungsakten zuzusenden
b) Das Gericht hätte die durchnummerierten Verwaltungsvorgänge angefordert (das ist der exakte Wortlaut der gerichtlichen Anforderung)
c) Das Gericht hätte die Bebauungsplanakte bei einer anderen Kammer angefordert, das Bezirksamt sei vorher nicht eingebunden worden
d) Das Gericht hätte die Akten überhaupt nicht vom Bezirksamt angefordert
Nach der Sitzung war von Ausschussmitgliedern zu hören: Sie hätten keine Anzeige erstatten sollen und überhaupt, was wollen Sie hier. Ähnliches haben wir auch bei der letzten Sitzung schon zu hören bekommen. Die Frage, was wir denn hätten machen sollen, wenn der BVV und einem Gericht Akten vorenthalten werden, die unsere Argumentation stützen und die wir durch Zufall bei einer Akteneinsicht zu sehen bekamen wurde beantwortet mit: Sie hätten sich an uns wenden sollen. Ja, genau das haben wir getan, wir haben die Akten den Fraktionen zur Verfügung gestellt, lange vor der Anzeige. Lange vor der Anzeige haben wir in unzähligen Briefen darauf hingewiesen, dass hier nicht neutral Informationen weitergegeben werden. Das erste Mal im Dezember 2012, begründet auf 12 Seiten mit diversen Anlagen. Und wir haben uns mit Petitionen an das Abgeordnetenhaus gewandt. Passiert ist nichts.
Die Protokolle der Sitzungen sind auf der Seite des Bezirksamtes veröffentlicht und können im Sitzungskalender unter dem Datum der jeweiligen Sitzung abgerufen werden, z.B. hier das der 5. Sitzung (das Protokoll ist unter Aktenmappe als pdf verfügbar).
Gut geträumt - und das auch noch von unserem Bezirksbürgermeister;-) - und gut gelacht bei "Gezettelt in Berlin" von "Beförderung nur ohne Kacke am Schuh" bis "Wir suchen Führungskräfte oder Nachmieter"
Einen schönen 2. Advent allen Lesern dieses Tagebuchs!!!
Der Tagesspiegel zum Thema Bürgerbeteiligung und Olympia:
"Neue Olympia-Aktion des Senats. Ja oder Ja – die Berliner haben die Wahl"
Zum Thema Flächennutzungsplan gab es gestern eine Pressemitteilung des Senats:
Pressemitteilung vom 02.12.2014, 13:02 Uhr
Aus der Sitzung des Senats am 2. Dezember
2014:
Seit der letzten Neubekanntmachung des Flächennutzungsplans (FNP) im Jahr 2009 wurden bereits 27 FNP-Änderungen, beispielweise zur Heidestraße oder zur Nachnutzung Flughafen Tegel, abgeschlossen.
Dies zeugt von der räumlichen Dynamik der wachsenden Stadt, die durch veränderte Anforderungen einen anhaltenden Aktualisierungsbedarf mit sich bringt. Die gesamtstädtische Stadtentwicklungs- und
Flächennutzungsplanung basiert auf einem Planungsprozess im Dialog mit der Stadtgesellschaft und unterliegt daher bedarfsorientierten Veränderungen. Dies betrifft gegenwärtig vor allem die
wichtigen Fragen der Wohnungs-, Verkehrs- und Umweltpolitik. Das geht aus dem 5. Bericht zur Flächennutzungsplanung hervor, den der Senat heute auf Vorlage von Stadtentwicklungs- und
Umweltsenator Michael Müller beschlossen hat. Der Bericht gibt einen zusammenfassenden Überblick über die Schwerpunkte der übergeordneten räumlichen Planung, über die aktuelle Entwicklung der
planungsrelevanten Rahmenbedingungen sowie über die wichtigsten Neuplanungen der 20 Jahre seit dem ursprünglichen Beschluss über den Flächennutzungsplan.
Der Flächennutzungsplan ist ein wichtiges Instrument der vorbereitenden langfristigen Stadt- und Bauleitplanung, nimmt aber auch aktuelle örtliche Planungsziele, die zeitnahe Vorbereitung
wichtiger Investitionsvorhaben und die Umsetzung neuer Planungskonzepte in den gesamtstädtischen Planungsprozess mit auf. Durch die neuerlichen Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan konnten
planerische Voraussetzungen geschaffen werden, um beispielsweise marktfähige Wohnformen in attraktiver stadträumlicher Lage anzubieten oder um Arbeitsplätze an zukunftsfähigen Standorten zu
sichern.
Der Bericht zur Flächennutzungsplanung ermöglicht dem Abgeordnetenhaus einen Überblick zum Stand der räumlichen Planung und Entwicklung. Der Bericht ist dem Abgeordnetenhaus jeweils in Verbindung
mit dem Neudruck der Planzeichnung des Flächennutzungsplans Berlin vorzulegen. Dieser Neudruck der Planzeichnung wird gegenwärtig vorbereitet und zeitnah abgeschlossen. Der FNP-Bericht 2015 wird
den an der Flächennutzungsplanung beteiligten Planungsträgern zusammen mit dem Neudruck der Planzeichnung zur Verfügung gestellt und auch für die Öffentlichkeit über den Kulturbuchverlag
erhältlich sein. Im Internet wird beides nach Kenntnisnahme des Abgeordnetenhauses auf folgender Seite der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zur Verfügung stehen: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/fnp
Rückfragen: Sprecherin der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Telefon: (030) 90139-4043
Beermannstraße-Blog - Besetzung durch Räumung beendet
Tagesspiegel: Demo gegen A 100 in Berlin-Treptow - CDU und SPD wollen Autobahn bis Frankfurter Allee
Nachrichten aus Nord-Neukölln: Kleingartenanlage besetzt gegen A100 am 30.11.2014
Berliner Zeitung: VON NEUKÖLLN NACH TREPTOW - Autobahn A 100 – Protest in der Hängematte
Berliner Zeitung: KOMMENTAR ZU WOHNEN UND TOURISMUS IN BERLIN. Der Airbnb-Boom ist gut für das Kiezleben.
BUND - EU mahnt Berlin wegen zu hoher NO2-Werte. BUND fordert für Berlin umweltfreundlichere Busse sowie neue Straßenbahnstrecken.
Sendung : “Lobbyisten – Die stille Macht im Land” Mittwoch, den 3.12.2014 / 20:15h SWR. "Der direkte Wechsel von Spitzenpolitikern in den Lobbyismus hat in den vergangenen Monaten immer wieder Schlagzeilen gemacht: Ex-Entwicklungsminister Dirk Niebel heuerte beim Rüstungskonzern Rheinmetall an; dem früheren Gesundheitsminister Daniel Bahr steht eine große Karriere im Allianzkonzern bevor. Die SWR-Dokumentation gibt überraschend tiefe Einblicke in eine abgeschottete Branche, die zeigen, wie und warum Lobbyismus in Berlin funktioniert."