Alban & Christina Becker(Sonntag, 14 Oktober 2012 16:57)
Ein sehr informativer Bericht über die Situation der Berliner Kleingärtner im Allgemeinen und im Besonderen über die Kleingartenkolonie Oeynhausen in Schmargendorf.
Zu den Geschehnissen um die Entstehung des Bebauungsplanes IX-205a und das Verhalten des ehemaligen Baustadtrats Klaus-Dieter Gröhler sei noch angemerkt, dass er ein Gutachten der in der Fachwelt gut
angesehenen Kanzlei Gassner, Groth, Siederer & Coll als Grundlage für die Aufstellung des Bebauungsplanes benutzte. Uns Oeynhausener Kleingärtnern versprach er vor der letzten BVV - Wahl , diesen
Bebauungsplan zu unterzeichnen. Nachdem wie zu erwarten war, Lorac Investment Management ein Gegengutachten erstellen ließ, beauftragte Herr Gröhler aber nicht die Kanzlei Gassner, Groth, Siederer
& Coll das Gegengutachten zu prüfen und wenn möglich, das vorhandene Gutachten zu überarbeiten. Nein, jetzt beauftragte der Herr Baustadtrat Gröhler eine andere Kanzlei mit einem dritten
Gutachten. Abgesehen von dem immensen Kostenaufwand, hat diese fragwürdige Vorgehensweise offensichtlich auch nicht zu einer klaren Rechtssicherheit geführt.
Herr Baustadtrat Marc Schulte gibt vor, befürchten zu müssen, dass wenn der Bebauungsplan in Kraft tritt, er persönlich mit seinem Vermögen haften müsse, wenn eine Schadenerzsatzklage erfolgreich
wäre. Mir ist kein Fall bekannt, wo ein Stadtrat durch die Ausübung seines Amtes, gestützt auf einen Parlamentsbeschluss (BVV, persönlich haften musste. Außerdem prüft der Senat die Rechtmäßigkeit
des Bebauungsplanes bevor dieser im Amtsblatt veröffentlicht und damit rechtskräftig wird. Also, blockieren Sie nicht weiterhin diesen Bebauungsplan Herr Schulte.
Alban und Christina Becker, Kleingärtner in der Kolonie Oeynhausen
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Alban & Christina Becker (Sonntag, 14 Oktober 2012 16:57)
Ein sehr informativer Bericht über die Situation der Berliner Kleingärtner im Allgemeinen und im Besonderen über die Kleingartenkolonie Oeynhausen in Schmargendorf.
Zu den Geschehnissen um die Entstehung des Bebauungsplanes IX-205a und das Verhalten des ehemaligen Baustadtrats Klaus-Dieter Gröhler sei noch angemerkt, dass er ein Gutachten der in der Fachwelt gut angesehenen Kanzlei Gassner, Groth, Siederer & Coll als Grundlage für die Aufstellung des Bebauungsplanes benutzte. Uns Oeynhausener Kleingärtnern versprach er vor der letzten BVV - Wahl , diesen Bebauungsplan zu unterzeichnen. Nachdem wie zu erwarten war, Lorac Investment Management ein Gegengutachten erstellen ließ, beauftragte Herr Gröhler aber nicht die Kanzlei Gassner, Groth, Siederer & Coll das Gegengutachten zu prüfen und wenn möglich, das vorhandene Gutachten zu überarbeiten. Nein, jetzt beauftragte der Herr Baustadtrat Gröhler eine andere Kanzlei mit einem dritten Gutachten. Abgesehen von dem immensen Kostenaufwand, hat diese fragwürdige Vorgehensweise offensichtlich auch nicht zu einer klaren Rechtssicherheit geführt.
Herr Baustadtrat Marc Schulte gibt vor, befürchten zu müssen, dass wenn der Bebauungsplan in Kraft tritt, er persönlich mit seinem Vermögen haften müsse, wenn eine Schadenerzsatzklage erfolgreich wäre. Mir ist kein Fall bekannt, wo ein Stadtrat durch die Ausübung seines Amtes, gestützt auf einen Parlamentsbeschluss (BVV, persönlich haften musste. Außerdem prüft der Senat die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes bevor dieser im Amtsblatt veröffentlicht und damit rechtskräftig wird. Also, blockieren Sie nicht weiterhin diesen Bebauungsplan Herr Schulte.
Alban und Christina Becker, Kleingärtner in der Kolonie Oeynhausen