Hier die Auslegungsbegründung vom 20.08.2010 zum Download. Sie lag vom 30.08.2010 bis 29.09.2012 öffentlich aus. Auf Seite 32 ist unter der Überschrift Auswirkungen auf den Haushalt und die Finanz- bzw. Investitionsplanung folgender Satz zu lesen:
" Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass durch den vorliegenden Bebauungsplanentwurf keine Entschädigungs- oder Übernahmeansprüche gegenüber dem Plangeber entstehen können"
Kommentar schreiben