Einwohneranfrage und mündliche Anfrage in der BVV am 15.11.2012

In der BVV am 15.11.2012 um 17:00 Uhr im BVV-Saal am Fehrbelliner Platz haben wir folgende Einwohneranfrage:

 

4. Einwohnerfrage v. Alban Becker

Bebauungsplan IX-205a Kolonie Oeynhausen

1. Das Gutachten von Lorac ist am 02.11.2010 eingegangen. Die Auslegungsfrist für den Bebauungsplan IX-205a war laut der auf der Internetseite des Bezirksamtes abgedruckten Pressemitteilung in der Zeit vom 30.08.2010 bis 29.09.2010. Danach wäre das Gutachten über einen Monat zu spät eingegangen. Wurde die Auslegungsfrist verlängert und wenn ja, warum?

2. Nach welchen Paragraphen incl. der Absätze/Sätze des BauGB wird derzeit ein Planungsschaden in Millionenhöhe gesehen?

3. Hatten der Bezirk oder das Land ein Vorkaufsrecht und falls ja, warum hat man davon keinen Gebrauch gemacht?

4. Hat irgendeine Stelle der Bezirksverwaltung oder der Senatsverwaltung den ökologischen Wert der Kolonie Oeynhausen hinsichtlich Klimaschutz, soziologische, integrative, gesundheitsfördernde und gesundheitserhaltende Faktoren in einer Summe berechnet?

5. Trifft es zu, dass der Bebauungsplan IX-205a erst rechtskräftig würde, wenn der Senat eine Veröffentlichung im Amtsblatt veranlassen würde.

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Beantwortung der Einwohneranfrage / Quelle: Drucksache 0390/4
BVV-Online via ALLRIS Bezirksamt Charlot
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Mündliche Anfrage von Frau Cieschinger:

4. Mündliche Anfrage Marlene Cieschinger

DIE LINKE (fraktionslos)

Bebauungsplan IX-205a - Kolonie Oeynhausen

Ich frage das Bezirksamt:

1. Wie ist der folgende Passus der Antwort von Herrn Stadtrat Gröhler in der BVV-Sitzung am 29.5.08 auf die Anfrage der SPD (DS-Nr 0836/3) angesichts der tatsächlichen Sachlage zu erklären?
„[....] in Anbetracht des mir bekannten Kaufpreises, der allerdings natürlich dem Datenschutz unterliegt, gehe ich davon aus, dass Käufer nicht das Gelände erworben hat, um dort weiterhin es als Verpachtungsfläche für Kleingärten zur Verfügung zu stellen. Weil er hat nicht zum Kleingarten- oder zum Grünlandpreis erworben, wenn ich das mal so berlinisch sagen darf, sondern er hat es sicherlich in der Absicht einer baulichen Verwertung erworben.“

2. Hat es zeitnah vor dem Verkauf des Areals Anfragen der Deutsche Post AG oder der LORAC bzw. der von diesen Beauftragten an das Bezirksamt hinsichtlich der Absichten zur Aufstellung von Bebauungsplänen etc. gegeben und wenn ja, wie sind diese beantwortet worden?

____

Auf die Frage 1 antwortete nicht Herr Gröhler, sondern er ließ antworten, durch Baustadtrat Marc Schulte, der sinngemäß sagte, dass es wohl etwas missverständlich von Herrn Gröhler ausgedrückt gewesen sei, dass Lorac hier nicht zu Kleingartenpreisen gekauft habe.

 

Bleibt nur zu sagen: wir leben in einer Welt voller Missverständnisse...! Ist ja auch nicht das erste in unserem Fall.


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