Das Bezirksamt könnte auf die Idee kommen, diese Einwohnerversammlung zur "frühzeitigen Beteiligung" im Sinne von § 3 BauGB zu nutzen - und damit die Beteiligungsmöglichkeiten m.M.n. eheblich
einzuschränken. Niemand wird damit rechnen, denn die Einladung sagt dazu ja nix.
Also bitte entsprechend vorbereitet sein - und diese Idee des BA evtl. mal vom Juristen gegenchecken lassen...
Lieber Herr Schlosser,
Herr Becker und ich haben am 17.4.13, 14.00 Uhr, mit der BVV-Vorsteherin und Herrn Ottenberg eine Vorbesprechung zur Versammlung.Wir werden dort Ihren Hinweis ansprechen. Persönlich glaube ich nicht,
dass dies versucht wird, weil kein B-Plan besteht, so dass keine Bürgerbeteiligung im Sinne des AGBauGB durchgeführt werden kann.
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Siegfried Schlosser (Sonntag, 07 April 2013 10:27)
eine kleine Warnung:
Das Bezirksamt könnte auf die Idee kommen, diese Einwohnerversammlung zur "frühzeitigen Beteiligung" im Sinne von § 3 BauGB zu nutzen - und damit die Beteiligungsmöglichkeiten m.M.n. eheblich einzuschränken. Niemand wird damit rechnen, denn die Einladung sagt dazu ja nix.
Also bitte entsprechend vorbereitet sein - und diese Idee des BA evtl. mal vom Juristen gegenchecken lassen...
Frank Sommer (Sonntag, 07 April 2013 17:52)
Lieber Herr Schlosser,
Herr Becker und ich haben am 17.4.13, 14.00 Uhr, mit der BVV-Vorsteherin und Herrn Ottenberg eine Vorbesprechung zur Versammlung.Wir werden dort Ihren Hinweis ansprechen. Persönlich glaube ich nicht, dass dies versucht wird, weil kein B-Plan besteht, so dass keine Bürgerbeteiligung im Sinne des AGBauGB durchgeführt werden kann.