zur BVV: mein Kollege Holger Pabst bietet zu jeder Sitzung eine aufbereitete Tagesordnung, aus der ersichtlich ist, welche Tagesordnungspunkte tatsächlich auch in der BVV behandelt werden:
der prozess vor dem Berwaltungsgericht ist verloren.
die Schadenersatzsumme ist für das Gericht nachvollziehbar.
Danny
#3
Auf den Rechtsstaat(Montag, 02 September 2013 09:39)
Schon bei der mündlichen Verhandlung war klar, das Gericht ist nicht bereit, aus den 3 vorliegenden Gutachten (Risiko von Null bis 50 Mio) zu einer eigenen Bewertung zu kommen und diese kund zu tun.
Ist auch einfacher, die vorhandenen Gutachten als Basis zu nehmen und zu sagen, es sei ok, wenn der Bezirk die schlechteste Variante als Obergrenze für die Kostenschätzung nimmt.
Hier ein Auszug aus dem Urteil:
"Unter Berücksichtigung des Umstandes, dass das Fachreferat den tatsächlichen Qualitätsstichtag (1984, 1986, 2000...oder?) ebenso wie den zeitlich zugehörigen Bauerwartungsgrad nicht hinreichend
sicher fixieren konnte, durfte der Beklagte für die Kostenschätzung von der nach seiner Ermittlung maximalen Entschädigungszahlung ausgehen. Durch die von ihm gewählte Formulierung in der
Kosteneinschätzung, dass Entschädigungszahlungen "bis zu einer Höhe von...fällig werden können", wird auch deutlich, dass es sich um einen Höchstbetrag handelt. Entgegen der Auffassung der Kläger
lässt sich aus dem Gesetz nicht entnehmen, dass das Bezirksamt in einem solchen Fall eine Spanne von Null bis zur maximalen Höhe der Entschädigungszahlungen als Kosteneinschätzung angeben
muss."
Also liebe Investoren: bezahlt auch weiterhin Gutachter, die utopische Summen als Schadenersatz fordern (zwar wurden die 50 Mio halbiert, aber was übrig bleibt reicht als Drohkulisse, geschrieben
wird euch ein solches Gutachten von Dr Haas von der Kanzlei Probandt & Partner), ihr kommt damit auch vor Gericht durch, wer mag sich schon festlegen. Und wer bereit ist, euch ein solches
Gutachten zu schreiben, wisst ihr ja nun auch. Und der Bezirk wird per Pressemitteilung verkünden: 25 Mio, wir hatten Recht. Dass hier festgestellt wurde, dass die Spanne von Null bis 25 Mio reicht
und der Bezirk wichtige Daten (Qualitätsstichtag und Bauerwartungsgrad) zur genaueren Ermittlung nicht hinreichend genau bestimmt hat wird wohl aus der Presseerklärung des Bezirks nicht hervorgehen.
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Siegfried Schlosser (Sonntag, 11 August 2013 22:05)
zur BVV: mein Kollege Holger Pabst bietet zu jeder Sitzung eine aufbereitete Tagesordnung, aus der ersichtlich ist, welche Tagesordnungspunkte tatsächlich auch in der BVV behandelt werden:
http://blog.holger-pabst.de/?tag=tagesordnung
Danny (Montag, 02 September 2013 08:46)
der prozess vor dem Berwaltungsgericht ist verloren.
die Schadenersatzsumme ist für das Gericht nachvollziehbar.
Danny
Auf den Rechtsstaat (Montag, 02 September 2013 09:39)
Schon bei der mündlichen Verhandlung war klar, das Gericht ist nicht bereit, aus den 3 vorliegenden Gutachten (Risiko von Null bis 50 Mio) zu einer eigenen Bewertung zu kommen und diese kund zu tun. Ist auch einfacher, die vorhandenen Gutachten als Basis zu nehmen und zu sagen, es sei ok, wenn der Bezirk die schlechteste Variante als Obergrenze für die Kostenschätzung nimmt.
Hier ein Auszug aus dem Urteil:
"Unter Berücksichtigung des Umstandes, dass das Fachreferat den tatsächlichen Qualitätsstichtag (1984, 1986, 2000...oder?) ebenso wie den zeitlich zugehörigen Bauerwartungsgrad nicht hinreichend sicher fixieren konnte, durfte der Beklagte für die Kostenschätzung von der nach seiner Ermittlung maximalen Entschädigungszahlung ausgehen. Durch die von ihm gewählte Formulierung in der Kosteneinschätzung, dass Entschädigungszahlungen "bis zu einer Höhe von...fällig werden können", wird auch deutlich, dass es sich um einen Höchstbetrag handelt. Entgegen der Auffassung der Kläger lässt sich aus dem Gesetz nicht entnehmen, dass das Bezirksamt in einem solchen Fall eine Spanne von Null bis zur maximalen Höhe der Entschädigungszahlungen als Kosteneinschätzung angeben muss."
Also liebe Investoren: bezahlt auch weiterhin Gutachter, die utopische Summen als Schadenersatz fordern (zwar wurden die 50 Mio halbiert, aber was übrig bleibt reicht als Drohkulisse, geschrieben wird euch ein solches Gutachten von Dr Haas von der Kanzlei Probandt & Partner), ihr kommt damit auch vor Gericht durch, wer mag sich schon festlegen. Und wer bereit ist, euch ein solches Gutachten zu schreiben, wisst ihr ja nun auch. Und der Bezirk wird per Pressemitteilung verkünden: 25 Mio, wir hatten Recht. Dass hier festgestellt wurde, dass die Spanne von Null bis 25 Mio reicht und der Bezirk wichtige Daten (Qualitätsstichtag und Bauerwartungsgrad) zur genaueren Ermittlung nicht hinreichend genau bestimmt hat wird wohl aus der Presseerklärung des Bezirks nicht hervorgehen.