Das neueste und damit fünfte Gutachten zu unserem Fall liegt seit letzter Woche vor, es sollte die Höhe der Entschädigung klären. Beauftragt war Professor Finkelnburg, der auch bereits im Jahr 2011 das zweite Gutachten erstellt hat. Das Gutachten ist hier nachlesbar.
Wir haben Herrn Prof. Otto, Lehrstuhlinhaber für Bau- und Planungsrecht an der TU-Berlin, um seine Stellungnahme zu diesem Gutachten gebeten. Die Stellungnahme ist hier als pdf-Datei verfügbar:
Kommentar schreiben