Auf die Fragen des Landesverbandes hat nun auch Bürgermeisterkandidat Stöß geantwortet (alle Fragen und Antworten hier auf den Seiten 4 bis 6).
Frage 4 zu Oeynhausen: Wie stehen Sie mehrheitlich zur Absicht der BVV-Charlottenburg-Wilmersdorf, die
Kleingartenanlage Oeynhausen dauerhaft zu sichern?
Antwort von Herrn Stöß: Demokratische Mehrheitsentscheidungen sind grundsätzlich zu respektieren. Ich gehe davon aus, dass die BVV-Charlottenburg-Wilmersdorf bei ihrer Entscheidung eine sorgfältige und verantwortungsbewusste Abwägung getroffen hat. Der springende Punkt bei der Causa Oeynhausen ist ja, ob und in welchem Umfang Baurecht für den Eigentümer besteht, so dass dieser bei einer Planänderung zu entschädigen wäre. Hier gehen die juristischen Meinungen auseinander. Da ich in der Angelegenheit nicht im Detail informiert bin, möchte ich daher keine weitere juristische Einschätzung hinzufügen, denn letztlich ist dies eine Frage die am Ende nur ein Gericht wird verbindlich klären können. Grundsätzlich hielte ich jedoch eine Entschädigung von 50 Millionen € allerdings für einen hohen Preis, der für den Erhalt zu zahlen wäre.
Nur ein Gericht kann das endgültig klären. Das hören wir oft. Warum bringt man es dann nicht vor Gericht, wenn man doch demokratische Mehrheitsentscheidungen respektiert? Und warum nennt man 50 Mio, wenn man nicht im Detail informiert ist? Und warum informiert man sich nicht, wenn man schon danach gefragt wird und einem Kleingärten angeblich wichtig sind?
Hier der in der Antwort zu Frage 3 erwähnte Zwischenbericht von Senator Müller:
Presse und Netzfundstücke
Tagesspiegel vom 07.10.2014 "Stadtentwicklungssenator Michael Müller in der Kritik"
Berliner Kurier vom 07.10.2014 "Beton statt Beete - Schildow: Das Paradies der Tränen"
Bund der Steuerzahler, Schwarzbuch 2014 über einen Fall aus unserem Bezirk: Perlenkette aus Licht – massive Kostenüberschreitung bei Kunstinstallation.
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Sigrid Riedel (Samstag, 11 Oktober 2014 14:17)
Wieder einmal "Politikergewäsch"