Adventskalender - Türchen 17

Nachhaltig ist, wenn man schneller bebaut?

Künftig soll bereits ab 200 Wohneinheiten ein Gesamtinteresse Berlins gegeben sein. Was das in der Praxis bedeutet, haben wir gerade am Beispiel der Bukower Felder erleben dürfen: der Senat kann solche Verfahren an sich ziehen, wenn z.B. Bürger unliebsame Bürgerbegehren starten. 


Pressemitteilung des Senats:

 

"SENAT BRINGT MASSNAHMEN ZUR FÖRDERUNG VON INVESTITIONEN UND EINER NACHHALTIGEN STADTENTWICKLUNG AUF DEN WEG

Aus der Sitzung des Senats am 16. Dezember 2014:

 

Der Senat will das Aufstellungsverfahren für Bebauungspläne beschleunigen. Er hat dazu heute auf Vorlage von Stadtentwicklungs- und Umweltsenator Andreas Geisel den Entwurf des Vierten Gesetzes zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Baugesetzbuch (AGBauGB) zur Kenntnis genommen. Die Vorlage wird nun dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme unterbreitet.


Senator Geisel: „Berlin braucht neue Wohnungen und langfristige Perspektiven – für die Menschen, die hier bereits leben, aber auch für all jene, die in den nächsten Jahren noch in unsere Stadt kommen. Berlin hat den großen Standortvorteil, dass es noch ausreichend Flächen gibt, um Wohnungen zu bauen. Unsere Aufgabe ist es, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, das bezahlbarer Wohnraum möglichst schnell und ohne bürokratische Umwege entsteht.“


Das Anzeigeverfahren bezirklicher Bebauungspläne bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt soll künftig zeitlich vor der Beschlussfassung der Bezirksverordnetenversammlung über den Entwurf des Bebauungsplans erfolgen. Diese gesetzliche Änderung der Rechtsprüfung ist auch eindringlicher Wunsch der Berliner Bezirke. Mit der Gesetzesänderung stimmt die Bezirksverordnetenversammlung dann immer einem Bebauungsplan zu, der beanstandungsfrei ist, weil die sich aus dem Anzeigeverfahren ergebenden Beanstandungen vorher ausgeräumt sind.


Zur Stärkung der Eigenverantwortlichkeit der Berliner Bezirke soll nur noch bei Bebauungsplänen, die von gesamtstädtischer Bedeutung sind, eine Rechtsprüfung durch die zuständige Senatsverwaltung vorgenommen werden.


Die Versorgung der Bevölkerung mit ausreichendem Wohnraum ist ein herausragender Bestandteil der Regierungspolitik. Mit der Festlegung von 200 Wohneinheiten, statt wie bisher 500 Wohneinheiten, als dringendes Gesamtinteresse Berlins bei Bebauungsplänen, soll dies gesetzgeberisch dokumentiert werden. Zudem sollen Wohnungsbauvorhaben von dringendem Gesamtinteresse sein, bei denen verbindliche Strategien zur Baulandentwicklung und insbesondere zur Beteiligung Dritter an den Folgekosten der Bauleitplanung umgesetzt werden.


Der Gesetzentwurf zur Änderung des AGBauGB sieht darüber hinaus vornehmlich Maßnahmen zur Beschleunigung verschiedener verwaltungsinterner Verfahren sowie Anpassungen an das veränderte Bundesrecht vor. So soll beispielsweise die Frist für die Geltendmachung von landesrechtlichen Verfahrens- und Formmängeln an das Bundesrecht (ein Jahr) angeglichen werden, damit eine einheitliche Fristenlösung gilt.

 

Rückfragen: Sprecherin der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Telefon: (030) 90139-4043"

Kommentar schreiben

Kommentare: 2
  • #1

    Gisela Mehrtens (Donnerstag, 18 Dezember 2014 06:57)

    Schade ist nur, dass sich die Stadtentwicklungs-Spezialisten (w/m) der Grünen im Rahmen von Fragen bzgl. Grünflächen und Kleingärtenvernichtung, stets unterhalb der Wahrnehmungsgrenze bewegen.
    Dies zeigen Oeynhausen und die Cornelsenwiese. Gerade bei der Cornelsenwiese hätte es doch bei der Vorstellung des Projektes im Ausschuss bei denen klingeln müssen, da hier auf geschützen Grünflächen verdichtet werden soll.
    Entweder man kann es nicht, oder man will es nicht.

  • #2

    M. Kelz (Donnerstag, 18 Dezember 2014 08:46)

    Bei der Vorstellung der Nachverdichtungswünsche von Becker & Kries im Stadtentwicklungsausschuss wurde mit keinem Wort erwähnt, dass 1. nach dem gültigen B-Plan nicht weiter gebaut werden kann, 2. es eine gewidmete Grünfläche gibt und 3. wie die derzeitigen Ausweisungen in anderen planungsrelevanten Unterlagen sind (FNP, Lapro, BEP usw.). Herr Schulte hat darüber nicht berichtet. Die Ausschussmitglieder haben sich nicht informiert, die Daten dazu sind alle öffentlich. So funktioniert Politik, man berichtet, was für die Entscheidung, die man als Ergebnis haben möchte wissenswert ist, alles Übrige lässt man weg. Wie im Fall Oeynhausen. Man erzählt, Gutachter Finkelnburg hätte in seinem ersten Gutachten von einem 25 Millionen-Risiko gesprochen und hält das Gutachten solange unter Verschluss (weil es angeblich die Position des Investors stärkt) bis alle an das Risiko glauben. Vermerke, die ein geringes Risiko nach Rücksprache mit dem Gutachter bestätigen, gibt man nicht weiter. Dass der B-Plan fertig abgewogen ist, mit Nennung von maximal 870.000 EUR Risiko, erzählt man auch nicht.