Nach dem erfolgreichen Bürgerentscheid - aktuelle Entwicklungen

Vorstellung des Grünen Gutachtens - morgen?!

Die Zukunft der Kolonie Oeynhausen hängt an den Grünen im Bezirk. Ginge es nach CDU, Piraten und Linken wäre der B-Plan zur Grünflächensicherung längst festgesetzt. Da von den 55 Stimmen der BVV diese 3 Parteien aber nur 18+4+1=23 Stimmen ausmachen, geht es ohne (zumindest einen Teil) der 14 Grünen nicht.

 

Direktdemokratische Entscheidungen wie Bürgerentscheide und deren Wertschätzung sind eigentlich ureigenster Bestandteil grüner Wertvorstellungen. Die Berliner Landesgrünen fassten auf dem letzten Landesparteitag am 11.10.2014 den Beschluss, dass Bürgerentscheide verbindlich werden sollen.

 

Nach dem erfolgreichen Bürgerentscheid zu Oeynhausen gab es einen 8-Punkte-Plan und Pressemeldungen der Bezirksgrünen mit Aussagen wie:

  • "Die Grünen zeigen den Weg zur Sicherung der Kleingartenanlage Oeynhausen"
  • "Kleingartenkolonie Oeynhausen - Bürgerwillen durchsetzen"
  • "SPD-Bürgermeister Reinhard Naumann und sein Parteikollege Baustadtrat Marc Schulte haben die von der Bezirksverordnetenversammlung beschlossene Veränderungssperre für rechtswidrig erklärt. Das Bezirksamt wendet sich damit gegen die übergroße Mehrheit der Bürger*innen und der Bezirksverordneten, welche die Kleingartenanlage Oeynhausen erhalten wollen. Es ist unverständlich, warum die Veränderungssperre so vehement bekämpft wird. Aus ihr resultieren keine finanziellen Nachteile für den Bezirk. Sie ist ein notwendiger erster Schritt, um die Planung für die Kleingärten zu sichern."
  • "Wir haben nach intensiven Diskussionen einen vernünftigen Weg für den Erhalt der Kleingärten in Partnerschaft mit den Bürger*innen gefunden". 
  • "Die Übernahmen der Entschädigungsrisiken wird mit dem Kleingärtnerverein Oeynhausen und weiteren Akteuren kooperativ ausgehandelt, gemeinsam konzeptionell und operativ umgesetzt und Schritt für Schritt auch verbindlich geklärt."

Nach der Sommerpause Im September 2014 wollten Grüne, CDU und Piraten gemeinsam mit uns ein Gutachten beauftragen. Dazu kam es aber nicht. Die Grünen konnten sich trotz anfänglicher Absichtserklärungen nicht dazu durchringen, ohne die SPD diesen Weg gemeinsam mit CDU, Piraten und uns zu gehen. Sie beschlossen ein eigenes - nur Grünes - Gutachten, von dessen Beauftragung wir aus einer Pressemitteilung erfuhren

 

Nun scheint das Gutachten vorzuliegen und soll morgen öffentlich vorgestellt werden. Davon erfahren wir einen Tag vorher per SMS:

 

"am morgigen Dienstag stellt der Gutachter öffentlich das Ergebnis der Fragestellung vor: 19.30 Uhr - Stadtteilladen, Wilmersdorfer Str. 60/61. Wir würden uns freuen, wenn Ihre Fachleute kommen könnten."

 

Diese SMS ging weder an den Vereinsvorstand, noch an den Vorstand der Bürgerinitiative noch an den Bezirksverband. Auf der Webseite der Grünen ist der Termin seit heute zu lesen.

  

Zu den Begriffen "In Partnerschaft mit den Bürger*innen", "kooperativ" und "gemeinsam" haben wir eine andere Vorstellung. Ob dieses Vorgehen geeignet ist, "einen politischen Prozess in Gang zu setzen, der den  Bürgerwillen umsetzt und das Risiko möglicher Entschädigungszahlungen minimiert", wird sich zeigen.


Zeitgewinn!

Nichts mit Kündigung – vorläufig jedenfalls. Wie erhofft gibt´s vom Landgericht Zeitgewinn. Die vorsitzende Einzelrichterin der 12. Kammer hatte ja in ihrem Beschluss vom 14. November das Kündigungschutzverfahren ausgesetzt, und schmetterte jetzt auch eine Beschwerde dagegen ab.


Lorac hatte die Pachtverträge für die Oeynhausen-Unterpächter gekündigt, der Bezirksverband Wilmersdorf dagegen Kündigungsschutzklage eingelegt. In der Verhandlung vor dem Landgericht hatte die Richterin dann argumentiert, sie wolle erst ein rechtskräftiges Urteil des Oberverwaltungsgerichtes abwarten, in dem es um die Erschließungspflicht des Areals geht.


Gegen die Aussetzung des Verfahrens hatte Lorac-Anwalt Haaß sofortige Beschwerde eingelegt, die jetzt von der Richterin aber abgewiesen wurde.


Begründung: Die Frage der Baureife des Grundstückes sei vorgreiflich für die Feststellung der Wirksamkeit der Kündigung. Es sei ja beispielsweise nicht auszuschließen, dass vom Oberverwaltungsgericht die Funktionslosigkeit des Baunutzungsplanes konstatiert werde.


Das Verfahren vor dem Landgericht war bereits zweimal wegen Krankheit der Richterin verschoben worden, von April auf Juli und dann auf den 31. Oktober. Jetzt ist also eine Entscheidung ausgesetzt, also verschoben worden.


Kündigungsaufschub für uns, über den sich Lorac und Groth nicht gerade freuen dürften.

Holger Jost


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