Neues Gutachten von CDU und Piraten ergibt: Kein Cent Entschädigung für Lorac!

aktualisiert am 14.05.2015: Tagesspiegel / Stellungnahme Dr. Wild / Berliner Woche zum Gutachten / Nadia Rouhani fragt, warum das Bundesverfassungsgerichtsurteil erst jetzt bekannt wird

  • Im Tagesspiegel war die Pressemitteilung von Lorac-Anwalt Dr. Haaß zum neuen Gutachten von Dr. Wild (Malmendier Partners) verlinkt. Dr. Haaß nimmt darin zu dem Bundesverfassunsgerichtsurteil vom Dezember 2014 überhaupt nicht Stellung und bezieht sich lediglich auf die Aussagen zur Erschließung im Verwaltungsgerichtsurteil aus Mai 2014 (welches nicht rechtskräftig ist, da der Bezirk dagegen Berufung eingelegt hat). Dr. Wild hat dazu diese Stellungnahme abgegeben, die auf der Webseite der CDU-Fraktion im Bezirk nachzulesen ist. Er stellt darin klar, dass selbst Dr. Haaß in einem Schriftsatz zur Kündigungsschutzklage den Standpunkt vertreten hat, das Grundstück sei planungsrechtlich durch die Lage an der Forckenbeckstraße erschlossen und auch alle behördlichen Stellungnahmen von der Erschlossenheit ausgegangen sind.
  • Berliner Woche "Frischer Optimismus - alte Skepsis: Reaktionen auf Oeynhausen-Papier- Neuer Gipfel des Gutachtenstapels: Bei der Frage, welche Schadensersatzforderungen dem Bezirk blühen, sollte er dem Investor auf dem Oeynhausen-Grundstück sein Bauprojekt verweigern, sieht der Experte Michael Wild nur "minimale Risiken". Die Gärtner jubeln - zu recht?"

aktualisiert am 08.05.2015: PM Landesverband und Kommentar Nadia Rouhani, Siegfried Schlosser und Piratenfraktion

MdB Klaus Gröhler auf facebook
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Nein, für eine Magnum Schampus ist es noch zu früh, aber ein Piccolo darf es schon sein!  Ein neues Rechtsgutachten sagt: Wenn der Bebauungsplan IX-205a festgesetzt und damit der Nordteil der Kolonie Oeynhausen als Grünland gesichert wird, hat Grundstückseigentümer Lorac keinen Anspruch auf Entschädigung nach § 42 Abs. 2 Baugesetzbuch.

 

Nochmal  zum Genießen: Ihm stünden nicht bis zu 50 Millionen Euro Entschädigung zu, wie von Lorac und Baustadtrat Marc Schulte ständig behauptet – sondern kein Cent!

 

Die BVV Fraktionen von CDU und Piraten hatten Rechtsanwalt Dr. Michael Wild aus der Kanzlei Malmendier & Partner beauftragt, ein Gutachten über die Frage einer möglichen Entschädigung zu erstellen.

 

Sein Hauptargument auf 58 Seiten für die gute Nachricht: Mindestens drei der in Frage stehenden vier Grundstücke sind seit mindestens 1960 erschlossen, als der gültige B-Plan in Kraft trat, weil sie direkt an das öffentliche Straßenland der Forckenbeckstraße grenzen. Damals hätte der Eigentümer, die Post, eine 7-Jahres-Frist nutzen müssen, von einer Bebauungsmöglichkeit Gebrauch zu machen. Da diese Frist längst abgelaufen ist, kann heute keine Entschädigung für die Aufhebung der Nutzbarkeit als Wohnbauland beansprucht werden.

 

Auch eine Entschädigung nach den Grundsätzen der sogenannten „Sonderopfer-Rechtsprechung“ des Bundesgerichtshofes scheidet aus, da diese im Dezember 2014 vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wurde.

 

„Ich stehe mit meiner Meinung auch nicht allein“, so Gutachter Wild. „Auch die beiden ersten Gutachter Groth und Finkelnburg kamen zu dem Ergebnis, keine Entschädigung. Und auch Senatsverwaltung und Bezirksamt sind von einer Erschließung seit 1960 ausgegangen. Dass Lorac-Gutachter zu einem anderen Ergebnis kommen, wundert mich nicht. Es war mit viel Aufwand und Geld eine Gegenposition aufgebaut worden.“

 

„Wir danken Gutachter Dr. Wild für sein ausführliches, sorgfältiges und unabhängiges Gutachten“, sagt Arne Herz, stellvertretender CDU-Fraktionschef. „Es schafft nun endlich die notwendige Klarheit, mit der die Festsetzung des Bebauungsplanes der Kolonie Oeynhausen vollendet werden kann. Wir fordern die anderen Fraktionen und das Bezirksamt auf, den Willen des Bürgerentscheides umzusetzen.“

 

„Andere Gutachter“, so Piraten-Fraktionsvorsitzender Holger Pabst, „haben sich um die Frage gekümmert, wie teuer es denn werden kann und nicht mit der Frage, ob überhaupt entschädigt werden muss. Diesen Punkt haben sie nur schwammig behandelt. Unser neues Gutachten bestätigt, dass es praktisch kein Risiko gibt.“

 

Hier der Link zur Pressemitteilung der CDU

 

Hier der direkte Link zum Gutachten

Kommentar von Siegfried Schlosser: "Gutachten bestätigt: Oeynhausen ist zu retten"

Kommentar Piratenfraktion: "Gutachten bestätigt piratische Ansicht"


Pressemitteilung des Landesverbandes Berlin der Gartenfreunde e.V.:


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Kommentare: 5
  • #1

    Siegfried Schlosser (Freitag, 08 Mai 2015 16:59)

    für den Piccolo melde ich mich hiermit an :-)

  • #2

    Günter Knüppel (Samstag, 09 Mai 2015 10:45)

    So ihr BVV-Genossen,nun traut euch!
    Der Schampus reicht für alle.

  • #3

    Eigentümer (Sonntag, 10 Mai 2015 09:05)

    Träumt weiter!!!

  • #4

    Armin Holst (Sonntag, 10 Mai 2015 10:35)

    Hallo, Miesepeter! Was ist falsch daran, Träume und Visionen zu haben?

  • #5

    Gartenzwerg (Freitag, 15 Mai 2015 08:10)

    Nicht völlig unerwartet ist die Reaktion des Anwalts der luxemburgischen Lonestar - Tochter Lorac mit allen nur noch heranziehbaren Halbargumenten das neue Gutachten für die Augen der Öffentlichkeit, insbesondere der Politik und Öffentlichkeit herabzuwürdigen und den unmoralischen durch einige Politiker verursachten Verfahrensstand rechtfertigend schön zu schreiben.
    Aber dass sich dabei sofort einige SPD und Grünen - PolitikerInnen des Bezirksamtes und der BVV einreihen und in bester Mitmachermanier posaunen es habe sich zur Sache nichts geändert, hat sich ein halbwegs gesunder Menschenverstand nicht vorstellen können.
    So wird der Wahlbürger 2016 diese Investoren-SPD der Naumanns und Schultes nicht mehr wählen und auch bei den derzeitigen Bezirksverordneten der Grünen genau differenzieren.
    Der Dank gilt insbesondere Frau Rouhani dafür, dass man den Glauben an unsere - einmal durch uns gewählten - VertreterInnen und unsere Demokratie nicht ganz verliert; gebt ihr einen Preis für ihre Zivilcourage!