Lorac hat am 06.08.2015 einen Bauantrag eingereicht

Lorac hat am 6.8.15 beim Bezirksamt einen Bauantrag eingereicht. Die Entscheidung über diesen Antrag muss innerhalb eines Monats nach Eingang getroffen werden. Wie ein solcher Antrag zu behandeln ist, hat das Bezirksamt in seiner Sitzung am 1.7. 2014 bereits beschlossen. Danach ist die Bearbeitung eines solchen Antrags gem. § 15 des Baugesetzbuches zurückzustellen. Herr Schulte hat mehrmals öffentlich erklärt, dass er auf ein Baugesuch mit einer Zurückstellung reagieren werde. Wir gehen davon aus, dass das Bezirksamt seine eigenen Beschlüsse und die der BVV beachtet und umsetzt. In diesem Zusammenhang erinnern wir an den Beschluss der BVV vom 9.Juli 2015, mit dem das Bezirksamt ersucht wird, den BPlan IX 205a- Dauerhafte Sicherung des Kleingartengeländes- zur Unterschriftsreife zu bringen und der BVV zur Beschlussfassung vorzulegen.


Bereits in der Verhandlung i.S. Kündigungsschutzklage hatte die Richterin Dr. Haaß, den anwaltlichen Vertreter der Lorac, darauf hingewiesen, dass man die Frage stellen müsse, ob Lorac hier seiner Schadenminimierungpflicht nachkomme, wenn angesichts der politischen Beschlusslage Ausgaben für Bebauungsmaßnahmen in Form von Planunterlagen u.ä. unternommen werden.  

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Kommentare: 1
  • #1

    Ein Monat nach Eingang (Montag, 14 September 2015 12:27)

    ist ja nun schon vorbei; gibt es Informationen, wie sich Herr Schulte entschieden hat? Unterschrift ja oder nein?!? Oder wird hier wieder wochenlang herum geeiert, oder schiebt man das Thema gar bis zum nächsten Wahlkampf?!?