Planungsrechtliche Sicherung des Vereinsgeländes - Brief an den neuen Baustadtrat

Zur Information hier das Schreiben des Vorstandes an den neuen Baustadtrat Oliver Schruoffeneger:


Herrn                                                                                                           

Baustadtrat  O. Schruoffeneger

Hohenzollerndamm 174-177

 

10713 Berlin

 

 

 

Sehr geehrter Herr Schruoffeneger,

 

der Verein gratuliert Ihnen zu Ihrer Wahl zum Baustadtrat und hofft auf eine gute Zusammenarbeit für die Dauer Ihrer Amtszeit.

 

Die planungsrechtliche Situation unserer Kolonie dürfte Ihnen in den Grundzügen bekannt sein, wir bitten aber um Ihr Verständnis, wenn wir diese hier noch einmal darlegen.

 

Der nördliche Teil der Kolonie gehört der Groth-Gruppe, welche einen Teil Ihres Geländes mit Wohnungen bebauen will.  Da diese geplante Bebauung abweicht von den Vorgaben des Baunutzungsplanes ( zulässige 3 stöckige Bebauung) aus dem Jahre 1958, benötigt die Groth-Gruppe eine neue Rechtsgrundlage für die höherstöckige Bebauung. In der Vereinbarung der Groth-Gruppe mit dem Bezirksamt vom 19.Jan.2016 ( Eckpunktepapier) ist geregelt, dass die Groth-Gruppe bis zum 30.Juni 2018 ein unanfechtbares Baurecht erwartet, anderenfalls sie die gesamte ihr  gehörende Fläche mit dreistöckigen Wohnhäusern  bebauen wird.  Die Folge daraus wäre die völlige Vernichtung dieses Kleingartenareals. Sie werden verstehen, dass wir deshalb ein dringendes Interesse haben,  dies unbedingt zu verhindern. 

 

Wichtig für uns ist zu erfahren, wie der Bearbeitungsstand  des von der Groth-Gruppe erwarteten Baurechts ist? Außerdem: Ist der Bebauungsplanentwurf Ihres Stadtplanungsamtes zur Ausweisung des der Groth-Gruppe gehörenden Kleingartenlandes als Dauerkleingärten bereits behördenintern abgestimmt?

 

Der südliche Teil des Kleingartengeländes gehört zum bezirklichen Grundvermögen. Mit dem Inkrafttreten des Bundeskleingartengesetzes im Jahre 1983 wurden diese Gärten fiktive Dauerkleingärten. Dementsprechend wurde im FNP 94 das Gelände als Kleingartengelände ausgewiesen. Diese Ausweisung wurde bisher nicht aufgehoben. Im Kleingartenentwicklungsplan vom Februar 2004, fortgeschrieben zuletzt am 1. Januar 2014,  haben diese Gärten die Sicherungsstufe V b (dauerhaft gesichert) erhalten.

 

Diesen verwaltungsintern maßgeblichen Entwicklungsvorgaben stehen die Festlegungen des 1976 erlassenen Bebauungsplan IX – 123 (Gemeinbedarf  Schule) entgegen. Mit Blick auf die Außenwirkung eines B-Plans sehen wir die dringende Notwendigkeit, auch die Bebauungsplanung der tatsächlichen Entwicklungsplanung und den Rechtspositionen des Bundeskleingartengesetzes anzupassen. Aus unserer Sicht sollte hierzu die bauplanungsmäßige Ausweisung als Dauerkleingartenfläche unter Aufhebung der bisherigen Festlegungen so bald wie möglich in Angriff genommen werden.

 

Wir stehen Ihnen zu Gesprächen zu diesem Thema selbstverständlich zur Verfügung und sehen Ihrer Stellungnahme mit Interesse entgegen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Sommer

 

 

Der Vorstand

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Kommentare: 7
  • #1

    Veilchenweg (Montag, 28 November 2016 16:40)

    Sehr gut, wir müssen dran bleiben!

  • #2

    Verstört (Freitag, 02 Dezember 2016 00:23)

    Liebe Gartenfreunde,

    das ist doch mal ein sinnvoller Schritt. Die ehem. Bürgerinitiative ist nicht zu sehen. Die "aktiven Bürger" sind weg vom Fenster, da tut es gut, dass der Vorstand der Gartenfreunde einen ersten Schritt macht.

    Toll, bitte halten Sie uns hier auf dem Laufenden.

    Viele Grüße

    Sören P.

  • #3

    Maren Winter (Freitag, 02 Dezember 2016 15:28)

    Die Bürgerinitiative wurde an der Durchführung ihres erfolgreichen Beschlusses zur Klärung des im o. a. Briefes benannten Sachverhalts durch zu beauftragende Juristen und Sachverständige durch eine Amtsgerichtsentscheidung gehindert. Anlass und Vorwand war eine Klage gegen die BI von einem damalig 4 Tage vor Abstimmung eingetretenen BI-Neumitglieds, weil bei der Abstimmung dazu schriftlich eingereichte Stimmen mitgezählt wurden, was laut formaler Rechtsprechung nicht erlaubt war. Die Mehrheit der Mitglieder der BI waren selbstverständlich für die Durchführung der Maßnahmen! Deshalb war die BI "nicht zu sehen" lieber Herr Sören P. !!! Mal abwarten, ob nach nun erfolgter erneut erfolgreicher Abstimmung dazu neue undemokratische Tricks von welcher Seite zur Unterdrückung der BI-Aktivitäten angewendet werden die Vorgehensweise einer mehrheitlichen Entscheidung in der Bürgerinitiative zu unterdrücken.

  • #4

    Alpen Toni (Dienstag, 06 Dezember 2016 09:56)

    Als betroffener Kleingärtner kann ich das Schreiben von Herrn Sommer nur begrüßen.Die BI ist ein zerstrittener Haufen.Auf der einen Seite die Anwohner und Eigentümer die ihre freie Sicht bis zu den Alpen behalten wollen.Auf der anderen Seite die Kleingärtner die den Erhalt ihrer Parzellen nicht auf`s Spiel setzen wollen.Das zu beauftragende Gutachten verfolgt doch eindeutig das Ziel Klage beim Verwaltungsgericht einzureichen und die Bauabsichten von Groht bis zum Stichtag,30.Juni 2018,auszuhebeln.Dann würde die ganze Nordhälfte 3 geschossig bebaut werden und die Kleingärtner müssten ihre Parzellen räumen.
    Die"undemokratischen Tricks"wurden bis jetzt vom BI-Vorstand angewendet. Das zitierte Neumitglied hat zu Recht darauf hingewiesen das eine Briefwahl nicht satzungskonform ist.Da der Vorstand an einer gütlichen Einigung nicht interessiert war hat er Klage eingereicht.Vor der letzten Abstimmung hat ein Mitglied eine geheime Abstimmung beantragt.Der Vorstandssprecher hat die Mitglieder im Glauben gelassen das durch den Antrag die geheime Abstimmung bindend sei.Dem ist nicht so,er hätte über den Antrag abstimmen lassen können.

  • #5

    Aktive Tulpe (Mittwoch, 07 Dezember 2016 14:05)

    Die Initiative des Autors hätte ich mir vor Jahren gewünscht, dann wären Bürgerinitiative und AKTIVE BÜRGER nicht "nötig" gewesen.
    So bleibt mir nur die kräftige Stimme in der Lindenkirche in Erinnerung, welche damals die unsichere Situation der Kolonie Oeynhausen für beendet und K.I.T. (Komitee für Information und Transparenz) für tot erklärte...

  • #6

    Kleingärtner (Montag, 12 Dezember 2016 18:57)

    Ich sage als aktiver Kleingärtner danke an die Schmargendorfer Bürger und Anwohner, die eine Bebauung so lange durch ihre Proteste und Demonstrationen mit hinaus gezögert haben. Allerdings führt nun dieser ausgehandelte faule Kompromiss zu achtgeschossigen Gebäuden in sehr enger Bauweise ganz nahe den wenigen verbliebenen Gärten und es wird durch die geplanten Sonderbauerlaubnisse insgesamt mehr Grünfläche zerstört, als bei der durch altem Bebauungsplan genehmigten Version. Verlierer wären das Stadtklima, die "Oeynhauser" Kleingärtner und die Schmargendorfer Bürger durch eine solche Bau- und Umweltsünde.

  • #7

    Rudolf Harthun (Donnerstag, 29 Dezember 2016 18:22)

    zu Punkt 2 der Kommentare:
    Die AKTIVEN BÜRGER sind keineswegs "weg vom Fenster".
    Ich bin nicht deren Sprecher, habe aber meine Meinung:
    Nach einer Beobachtungsphase der Entwicklung der neuen Fraktionen und des neuen Stadtrates werden wir sehrwohl wieder in Erscheinung treten. Übrigens: auch ich habe als Privatperson und Vertreter der BI Henriettenplatz bereits an Schroufeneger geschrieben, aber noch keine Antwort erhalten.
    und zu Punkt 5 der Kommentare:
    Die AKTIVEN BÜRGER haben mit 2 % -aus dem Stand heraus- eine beachtliche Wählerstimmenzahl erreicht, die ihre Wirkung bei den Stimmenverlusten bei den Parteien nicht unbeeindruckt blieb. Hätten wir nicht nur die Oeynhausener, Cornelsener, Henriettenener, WOGA, Oliver Platz, sondern _alle__ BI's in unserem Bezirk -mit mehr Überzeugung- hinter uns gehabt, hätten wir bei Erreichen der 3 %-Grenze sogar mehr für die Oeynhausener und andere in Zukunft tun können (Stichwort: der nächste Schritt von Grothe wird kommen).
    Die Einstellung , "nicht nötig" zeigt m.E. nur die mögliche Überschätzung der Wirksamkeit _einer_ BI im Gesamtbezirk.
    Ich plädiere daher für die Zukunft um _mehr_ Unterstützung der AKTIVEN BÜRGER.