Zur BVV vom 13. November stellte Susanne „Suse“ Raabe-Feimer Einwohnerfragen, die Baustadtrat Oliver Schruoffeneger (Grüne, Foto) wie folgt beantwortete:
1. - Wann wurde/wird das B-Plan-Verfahren für das Gelände „Oeynhausen-Nordost“ zur Festsetzung als Dauerkleingarten-fläche eingeleitet?
Schruoffeneger: Dies erfolgt, so wie es im städtebaulichen Vertrag vorgesehen ist, nach Bestandskraft der Baugenehmigung für das Wohnbauvorhaben. Hier fehlt noch der Block A. Aber für den Fall, dass da keine Widersprüche kommen, können wir demnächst damit beginnen.
2. - Was geschieht mit „Oeynhausen-Süd“ und „Friedrichshall“? Fallen diese Kolonien unter die Absichtserklärung des Senats, alle Kolonien auf landeseigenen Flächen bis 2030 zu sichern?
Schruoffeneger: Beide Kolonien sind im aktuellen Arbeitspapier des Flächennutzungsplanes Berlin als Grünflächen mit der Zweckbestimmung Dauerkleingarten dargestellt. Dementsprechend sind die Kleingartenanlagen im Kleingartenentwicklungsplan der Sicherungsstufe IVb „fiktive Kleingartenanlagen“ zugeordnet. Der Kleingartenentwicklungsplan befindet sich derzeit in Überarbeitung. Der Entwurf soll den Bezirken zur verwaltungsinternen Stellungnahme im Dezember 2018 zugesandt werden, liegt derzeit allerdings noch nicht vor.