Während in Berlin Kleingärtner für ihre Parzellen ums Überleben kämpfen, genießen Kleingärten in NRW sogar Verfassungsrang. Nach Artikel 29 Absatz 3 der Landesverfassung sind in Nordrhein-Westfalen die Kleinsiedlung und das Kleingartenwesen zu fördern. Dieser Appell richtet sich an alle Akteure wie Landesregierung, Kommunen, Verbände und Vereine und umfasst sowohl finanzielle Förderung als auch die Unterstützung des Kleingartenwesens insgesamt. Die Landesregierung unterstützt die Kleingärtnerinnen und Kleingärtner durch die finanzielle Förderung von Schulung und Beratung, investive Förderung für Errichtung und Erhaltung von Dauerkleingartenanlagen über eine Förderrichtlinie.
Hallo, Berlin! Bitte nachmachen!
Hier gibt´s den Artikel 29 zum Nachlesen.