Stellungnahme des Landesverbands Berlin der Gartenfreunde e. V. zu Rufen nach Änderung des Bundeskleingartengesetzes
Die Diskussion um die Frage, ob das Bundeskleingartengesetz noch zeitgemäß ist, wird von manchen der ca. 300.000 Berliner Kleingartennutzer an der einen oder anderen Stelle geführt. Dabei geht es aber nie um die Frage „Gesetz - ja oder nein?“, sondern um den Anspruch, ob man an den Bestimmungen etwas ändern kann, ohne dabei den Schutz des Gesetzes zu verlieren.
Der VDGN*, eigentlich ein Verein der Nutzer von Eigenheimen, Eigentumswohnungen, Garagen und Erholungsgrundstücken vertritt, schrieb sich nun ein Vertretungsrecht für das Kleingartenwesen auf die Fahne. Dazu lud er zu einer Veranstaltung am 18. Oktober 2019 ein, in der der Nachweis erbracht werden sollte, dass es notwendig sei, das Bundeskleingartengesetz zu reformieren.
Nur wenige Leute erschienen zu dem Termin. Neben drei Bundestagsabgeordneten nahmen Mitglieder des VDGN an dem Gespräch teil, wobei von Seiten des Berliner Kleingartenwesens nur eine Einladung an den Präsidenten des Landesverbandes Berlin der Gartenfreunde e. V., Michael Matthei, gegangen war. Der Präsident des VDGN, Christian Gräff, erklärte, dass das Bundeskleingartengesetz (BKleinG) lebensfremd sei und Obst und Gemüse aus dem eigenen Garten nicht mehr gebraucht würde.
Deutsche Landesverbände für das BKleinG so wie es ist
Dabei nahm er keinen Bezug auf die Tatsache, dass Michael Matthei zuvor deutlich ausgeführt hatte, dass es aus der Sicht der Berliner Kleingärtner und auch aus der Sicht aller anderen Landesverbände der Gartenfreunde** sowie des Bundesverbandes Deutscher Gartenfreunde (BDG) an keiner Stelle eine Notwendigkeit gibt, das Bundeskleingartengesetz zu überarbeiten. Darüber hinaus machte Matthei deutlich, dass diese Veranstaltung nicht die Berechtigung habe, für die ca. vier Millionen Kleingärtner in Deutschland einen Weg in die Zukunft vorschreiben zu wollen.
Änderung würde Grundlage zur Abschaffung des Kleingartenwesens sein
Der VDGN versäumte es auch, auf die großen Risiken einer solchen Novellierung einzugehen. Auch auf entstehende Angriffspunkte für Makler und Investoren nahm der Verein keinen Bezug. Jedoch machte Michael Matthei deutlich, dass bei einer Gesetzesänderung mit dem Wegfall des Obst- und Gemüsebaus sowie mit größeren Lauben die rechtlichen Grundlagen geschaffen würden, das Kleingartenwesen abzuschaffen. Der Kündigungsschutz, die Pachtzinsbindung und der soziale Sinn des Gesetzes würden zur Disposition gestellt werden.
Für die Erfüllung der in der Veranstaltung dargestellten Wünsche, von einer nicht mehr notwendigen kleingärtnerischen Tätigkeit zur Erzeugung von Obst und Gemüse bis hin zu einer 34 Quadratmeter großen Laube, in einem veränderten Bundeskleingartengesetz konnte Gräff keine Garantie geben.
*VDGN = Verband Deutscher Grundstücksnutzer
** BDG-Positionspapier, in dem sich auf dem BDG-Verbandstag 2019 alle Vertreterinnen und Vertreter aus ganz Deutschland einstimmig für das unbedingte Festhalten am Bundeskleingartengesetz in seiner bewährten Form ausgesprochen haben.