Kleingärtnerische Nutzung in Corona-Zeiten

Ansteckung und Verbreitung vermeiden  

Der Berliner Senat hat für Berlin die „Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2“ überarbeitet. Die Verordnung trat am Montag, 23. März 2020, in Kraft. Was müssen Gartenfreunde wissen?

 

„In erster Linie ist den Schutzmaßnahmen der Landes- und Bundesregierung unbedingt Folge zu leisten“, erklärt Michael Matthei, Präsident des Landesverbandes Berlin der Gartenfreunde e. V. „Jeder muss bedenken: Es geht um unser aller Gesundheit und Leben. Die aktuellen Regelungen zu den Kontaktbeschränkungen sind definitiv einzuhalten“, führt Matthei aus. „An dieser Stelle bedanke ich mich bei unserem Regierenden Bürgermeister Michael Müller und der gesamten Senatsverwaltung für ihren unermüdlichen Einsatz in der aktuellen Krisenzeit“, so der Präsident weiter.

 

Darf ich in den Garten gehen?

Das ist eine Frage, die sich viele Gartenfreunde derzeit stellen. Der Paragraf 14,  Absatz 3,  Buchstabe k der oben genannten Verordnung ist dabei wichtig. Hier der Auszug aus der

Verordnung

über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der

Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Berlin

(SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung – SARS-CoV-2-EindmaßnV)

vom 22. März 2020

Aufgrund des § 32 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045),

das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Februar 2020 (BGBl. I S. 148) geändert

worden ist, wird verordnet:

 

Auszug:

§ 14

Kontaktbeschränkungen im Stadtgebiet von Berlin

(2) Das Vorliegen von Gründen, die das Verlassen der Wohnung oder gewöhnlichen Unterkunft nach den Bestimmungen dieser Verordnung erlauben, ist gegenüber der Polizei und den zuständigen Ordnungsbehörden glaubhaft zu machen. Bei jeglichem Aufenthalt außerhalb der Wohnung oder gewöhnlichen Unterkunft ist – soweit möglich – ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten.

 

(3) Gründe im Sinne des Absatzes 2 sind insbesondere

...

k) die Bewirtschaftung von gärtnerischen oder landwirtschaftlichen Flächen

 

Keine Zusammenkünfte

In Kleingärten werden „gärtnerische Flächen“ bewirtschaftet. Daher können Kleingärtner ihre Gärten zur kleingärtnerischen Nutzung aufsuchen. „Trotzdem sind Zusammenkünfte in den Kolonien nicht durchzuführen. Natürlich dürfen jetzt auch keine Feste oder andere Vereinsveranstaltungen durchgeführt werden“, so der Präsident der Berliner Gartenfreunde.

 

Parzellen sind kontaktarmer Raum

Kleingärten sind derzeit für ihre Nutzer, besonders für die Kinder und Senioren, ein kontaktarmer Raum – jetzt im positiven Sinne. Sie sind zwar in freier Natur, aber sind ungefährdeter als in Parks oder anderen öffentlichen Anlagen und können so der räumlichen Enge einer Wohnung entfliehen. Berliner Kleingärten sind in dieser Zeit für mehr als nur 70.000 Pächter ein Ort der frischen Luft, der Naturnähe, der Bewegung und der Beschäftigung – mit Familien und Partnern geschätzt für 300.000 Menschen.

 

Gärtnerischer Anbau in Krisenzeiten

Berlin kennt viele Krisenzeiten und die eigene Versorgung durch die kleingärtnerische Nutzung ist für die Stadt schon mehrmals ein wichtiger strategischer Aspekt gewesen. „Deshalb können die Parzellen für die kleingärtnerische Nutzung aufgesucht werden“, erläutert Michael Matthei und knüpft an die obige Verordnung des Berliner Senats an. „Jetzt und in den nächsten Wochen muss der Anbau vorbereitet und Beete gepflegt werden“, erläutert der Landeschef, der selbst einen Kleingarten in Charlottenburg hat. „Wir Kleingärtner besitzen mit der kleingärtnerischen Nutzung ein wichtiges Instrument zu unserer eigenen und familiären Versorgung. Und die Berliner Kleingärtner waren in der Vergangenheit immer bereit, ihre Verantwortung zu übernehmen. Bleiben wir dieser Tradition bitte treu“, appelliert Matthei an alle Berliner Kleingärtner.

 

Ehrenamtlicher Einsatz

Natürlich ist ehrenamtlicher Einsatz jetzt besonders gefordert. Es sind diese selbstlosen und unentgeltlichen Tätigkeiten und Leistungen, die ein Gemeinwesen zusammen und am Laufen hält. Und das Gemeinwesen ist nichts anderes als eine große Familie. Über unsere Vereine und Verbände hinaus gilt: Je mehr Menschen helfen und sich der aktuellen Herausforderung stellen, desto besser werden wir durch diese schwere Zeit kommen.

„Daher gilt mein besonderer Dank auch allen ehrenamtlich Tätigen, aber auch allen Freiwilligen, ohne deren Unterstützung dies nicht zu leisten ist“, so Matthei weiter. 

 

„Bitte lesen Sie zu Ihrem Gesamtverständnis die Verordnung  vom 22. März 2020 des Berliner Senats vollständig. 

Bleiben Sie und Ihre Lieben gesund“, wünscht der Präsident des Landesverbands der Gartenfreunde allen Berlinern.

 

Hier zur Verordnung vom 22.03.2020 auf der Webseite der Senatskanzlei https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/#headline_1_10

Unten die Verordnung vom 22.03.2020 als PDF.

 

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200322 Verordnung Senat Eindammung Coron
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